Vorgeschichte

Organisation und Verfassung

Gleichzeitig mit der Bewerbung Aachens als Standort setzte die Diskussion um die Organisation und Verfassung des neuen Polytechnikums ein. Höhere Provinzialgewerbeschule oder technische Universität? Im Gegensatz zu anderen Ländern unterstanden die verschiedenen Schulen und Universitäten in Preußen unterschiedlichen Ministerien, die ihre jeweiligen Kompetenzen eifersüchtig gegeneinander verteidigten. So fielen die Gewerbeschulen in die Ressortkompetenz des Handelsministerium, während die Universitäten dem Kultusministerium unterstanden. Gleichzeitig spiegelt die Diskussion um die Verfassung der neuen Aachener Hochschule die allgemeine gesellschaftliche Auseinandersetzung um die Akademisierung der technischen Ausbildung wider.

Die Diskussion um Organisation und Verfassung

Zwischen der Entscheidung der Stadt Aachen, sich als Standort eines Polytechnikums zu bewerben, und der Eröffnung der Hochschule lagen knapp zwölf Jahre. Gegen Ende des Jahres 1858 hatte die Stadtverordnetenversammlung den entsprechenden Beschluß gefaßt. Im November 1863 bestimmte der preußische König die Stadt Aachen endgültig als Standort der neuen polytechnischen Schule. Auf Anregung des Regierungspräsidenten Kühlwetter fiel die feierliche Grundsteinlegung der Schule mit der Fünfzig-Jahr-Feier des Anschlusses des Rheinlandes an Preußen am 15. Mai 1865 zusammen. Und am 10. Oktober 1870 wurde schließlich die Königliche Rheinisch-Westphälische Polytechnische Schule zu Aachen eröffnet.

War bisher im wesentlichen von der lokalen, rheinischen Bedeutung der Aachener Gründung, speziell von der Köln-Aachener-Konkurrenz die Rede, so fand in diesem Zeitraum von knapp zwölf Jahren gerade vor dem Hintergrund der Aachener Hochschulgründung auch eine prinzipielle Diskussion um die Organisation und den akademischen Charakter von polytechnischen Schulen statt, die in ihrer Wirkung und Tragweite über die lokale Bedeutung der Gründung hinausreichte.

1858 waren die Vorstellungen in Aachen, wie die Organisation und Verfassung des zu gründenden Polytechnikums aussehen sollte, noch recht diffus gewesen. Das private Komitee zur Gründung einer polytechnischen Schule in Aachen forderte in einem ersten Programm die Fächer Chemie, Physik, Mathematik, Technologie, Metallurgie, Mineralogie, Geologie, Maschinenbau und Zeichnen für die neue Anstalt. Mehr als einen reinen Fächerkatalog stellte allerdings ein erster Organisationsplan Kühlwetters dar, der - in Kenntnis der lokalen Wirtschaftsinteressen - im Februar 1859 gegenüber dem Handelsminister zusätzlich die Gründung einer Bergakademie und die Aufnahme handelswissenschaftlicher Fächer vorgeschlagen hatte. Das Handelministerium hatte aufgrund eines Gutachtens des damaligen Direktors des Berliner Gewerbeinstituts, Nottebohm, die Gründung einer Bergakademie an einer polytechnischen Schule als nicht ersprießlich abgelehnt, da der universitäre Charakter der staatlichen Bergbauausbildung kaum mit dem vom Handelministerium vertretenen Fachschulcharakter einer polytechnischen Schule zu vereinbaren sei. Das starre Festhalten des Handelsministeriums an dem Fachschulkonzept für das neue rheinische Polytechnikum entsprang einer Reihe von Gründen: Wegen der schon angesprochenen Ressortrivalität mit dem Kultusministerium war man bemüht, jeden Eindruck eines allgemeinbildenden wie akademisch-wissenschaftlichen Charakters der neuen Anstalt zu vermeiden. Denn genau mit dem Argument, das neue Polytechnikum stelle eine Universität der Reallehranstalten dar, hatte der preußische Kultusminister Bethmann-Hollweg Mitsprache- und Entscheidungskompetenz in der Angelegenheit des neuen Polytechnikums gefordert. Daß man in Berlin offenkundig bemüht war, den Berliner technischen Ausbildungsstätten wie Bauakademie, Gewerbeinstitut und der 1860 zur Reorganisation anstehenden Bergakademie nicht im äußersten Westen eine Konkurrenz zu schaffen, dürfte ebenfalls eine Rolle gespielt haben. Und so bestimmte auch die Anlage zum königlichen Erlaß, mit dem am 14. November 1863 Aachen zum Sitz des neuen rheinischen Polytechnikums bestimmt wurde, ausdrücklich: Die Anstalt soll eine höhere gewerbliche Fachschule werden.

Adolf Wüllner (1835-1908)

Adolf Wüllner (1835-1908)
Direktor der Aachener Provinzialgewerbeschule, nach 1870 Prof. für Physik am Aachener Polytechnikum und späterer Rektor der Aachener Hochschule verfaßte einen ausführlichen Organsiationsplan der zu gründenden Aachener Hochschule.

(Bildquelle: RWTH Aachen, Festschrift. zum 50-jährigen Bestehen der RWTH Aachen, 1920)

Wenn aber hiermit die Diskussion um den Charakter der neuen Anstalt bereits abgeschlossen und dekretiert schien, so täuscht dieser Eindruck. Erst jetzt, nachdem Aachen zum Standort der ersten preußischen Polytechnikumsgründung ausgewählt worden war, begann die eigentliche Diskusssion um die innere Organisation und Verfassung dieser Schule. Am 12. April 1864 legte der Aachener Regierungspräsident Kühlwetter dem Handelsministerium unaufgefordert - wie der auf seine Ressortkompetenz bedachte Handelsminister gegenüber seinem Kollegen im Kultusministerium ausdrücklich betonte - einen im wesentlichen vom damaligen Direktor der Aachener Provinzialgewerbeschule, Adolf Wüllner, verfaßten, ausführlichen Organisationsplan vor, der in wesentlichen Teilen auf Kühlwetters Entwurf von 1859 fußte und mit den Fundatoren der neuen Anstalt abgesprochen war. Der Entwurf dieses Organisationsplanes versuchte sowohl auf die bekannten Berliner Vorbehalte und die Ressortrivalität zwischen preußischem Handels- und Kultusministerium Rücksicht zu nehmen (Für eine gedeihliche Entwicklung und künftige Leitung der Anstalt halte ich aus vielfachen Gründen eine feste Ressortbestimmung dahin für unerläßlich, daß dieselbe ausschließlich dem Ressort des Ministeriums für Handel und Gewerbe angehören muß.), andererseits jedoch auch den bereits dekretierten Fachschulcharakter des neuen Aachener Polytechnikums zu unterlaufen, wenn es in dem Entwurf wörtlich hieß: Ich gehe davon aus, daß die Rheinisch-Westfälische Polytechnische Schule als Staatsanstalt und als technische Universität - gleich anderen Universitäten - keiner Provinzialbehörde unterworfen, sondern direkt unter dem Ministerium stehen wird.

Man darf wohl annehmen, daß dieser Entwurf in gewisser Hinsicht eine den Aachener Interessen angepaßte Ideallösung darstellte, in der sowohl die wirtschaftlichen Interessen der Region, die besondere preußische Schulsituation und die allgemeine Entwicklung der polytechnischen Ausbildung ihre Berücksichtigung fanden, wie sie in den Reorganisationen von Karlsruhe und Hannover und zuletzt 1855 in der Gründung der Züricher eidgenössischen Polytechnischen Schule, der späteren Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH), ihre aktuellste Ausformung erfahren hatten. Nach diesem Entwurf sollte sich das neue Aachener Polytechnikum in eine allgemeine wissenschaftliche Schule und fünf Fachschulen gliedern: Die allgemeine Vorschule sollte in einem obligatorischen zweijährigen Kurs mathematische und naturwissenschaftliche Disziplinen lehren. Da der Entwurf vorsah, als Zulassungsbedingung für das Aachener Polytechnikum neben dem Abitur die Berechtigung zum einjährigen Militärdienst (Einjähriges) zugrunde zu legen, sollte die Vorschule die Qualifikations- und Kenntnisunterschiede der Studienanfänger glätten, die mit dem Zeugnis der Secunda- bzw. der Prima sowohl von einem Gymnasium, einem Progymnasium, einer Real- oder höheren Bürgerschule oder von einer Provinzialgewerbeschule kommen konnten. Allerdings sollten insbesondere die Absolventen der Provinzialgewerbeschulen ihre allgemeine wissenschaftliche Bildung in einer Aufnahmeprüfung nachweisen. Eine solche Regelung nahm auf den Umstand Rücksicht, daß die auszubildenden Zivilingenieure an den gewerblichen Schulen überwiegend keine humanistische und zudem eine qualitativ recht unterschiedliche Vorbildung erhielten.

Neben der allgemeinen Schule waren fünf Fachschulen vorgesehen: eine Handelsschule, eine Ingenieurschule für Straßen-, Wasser-, Brücken- und Eisenbahnbau, eine Maschinenbau-Schule, eine Schule für technische Chemie und Hüttenkunde und eine Bergschule, die mit denselben Rechten ausgestattet werden sollte wie eine Bergakademie. Gerade eine solche Bergschule entspräche bei der großen Ausdehnung und Wichtigkeit des Bergbaus in der hiesigen Gegend ... einem tiefempfundenen Bedürfnis.

Verzichtet wurde in diesem Entwurf vorläufig noch auf eine, seinerzeit vom Aachener Oberbürgermeister Contzen geforderte Fachschule für Architektur und Landwirtschaft und Forsten. Die Einrichtung einer Aachener Fachschule für Architektur wurde mit Hinweis auf die Qualität und die Möglichkeiten der praktischen Architektenausbildung durch die Berliner Bauakademie abgelehnt, während die Forstschule, da diese aus dem Kompetenzbereich des Handelsministers herausfalle, nicht für Aachen in Betracht komme. Betont wurde hingegen der akademische Charakter des zu gründenden Polytechnikums. Wenn auch die disziplinarische Strenge der Einzelbestimmungen zu den Lehrveranstaltungen die prinzipielle Forderung eines freien akademischen Charakters zumindest für den einzelnen Schüler der neuen Aachener Schule stark einschränkten.

Der Beschluß der königlichen Kabinettsordre vom 14. November 1864, wonach ein ständiger Direktor die Geschicke der Anstalt leiten sollte, schien in dem Organisationsentwurf vordergründig nicht ernsthaft in Frage gestellt. Allerdings hieß es zu den Befugnissen der einzelnen Fachschulvorstände und dem Mitspracherecht des Lehrerkollegiums, es sei ratsam, diesen Anteil nicht zu gering zu wählen, denn gerade an den blühendsten Anstalten, Karlsruhe und Zürich, nimmt das gesamte Lehrerkollegium an der Leitung der Anstalt wesentlichen Anteil.

Man kann diesem Organisationsentwurf Kühlwetters und Wüllners schlechterdings eine gewisse Bewunderung nicht versagen. Er nahm einerseits auf die Ressortvorbehalte zwischen Handels- und Kultusminister ebenso Rücksicht, wie auf die Berliner Konkurrenzängste im Zusammenhang der bestehenden technischen Ausbildungsstätten in Preußen, soweit davon - wie im Falle der Bergschule - nicht unmittelbare Aachener Interessen betroffen waren. Andererseits ging der Aachener Organisationsentwurf eindeutig über das vom Handelsminister bevorzugte reine Fachschulkonzept in Richtung einer akademischen Aufwertung der zu gründenden polytechnischen Schule hinaus. Wie sehr dieser Verfassungsentwurf im Rahmen der Entwicklung der Technischen Hochschulen auf der Höhe seiner Zeit war, zeigte nur wenig später die Diskussion über die Organisation von polytechnischen Schulen innerhalb des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI).

VDI: "Über die Organsiation polytechnischer Schulen

Auf der siebten Hauptversammlung des Vereins Deutscher Ingenieure im September 1864 in Heidelberg hielt der erste und langjährige Vorsitzende dieses Vereins und Direktor des Karlsruher Polytechnikums, Fritz Grashof, einen grundsätzlichen Vortrag Über die der Organisation von polytechnischen Schulen zu grunde zu legenden Principien. In seinem Vortrag bezeichnete Grashof es als Lebensfrage der polytechnischen Schulen, daß sie durchaus den Charakter von Hochschulen behaupten resp. erstreben. Eine polytechnische Schule sei eine technische Hochschule und bezwecke die den höchst-berechtigten Anforderungen entsprechende wissenschaftliche Ausbildung für diejenigen technischen Berufsfächer des Staatsdienstes und der Privatpraxis, welche die Mathematik, die Naturwissenschaften und die zeichnenden Künste zur Grundlage haben, sowie auch die Ausbildung von Lehrern der an der Schule vertretenen technischen und Hülfswissenschaften. Vor dem Hintergrund eines detaillierten Vergleiches der Polytechnika des deutschsprachigen Raumes entwickelte Grashof eine Reihe von Principien, wie die innere Organisation der Polytechnika auszugestalten sei. Die Fachgliederung der einzelnen polytechnischen Schulen mit Architektur, Geodäsie, Ingenieurwesen, Schiffbau, Maschinenbau, Berg- und Hüttenwesen sowie chemische Technik, wobei je nach örtlichen Gegebenheiten auf Schiffbau und Bergbau verzichtet werden könne, entsprach in wesentlichen Teilen dem von Wüllner verfaßten Entwurf für das Aachener Polytechnikum vom Januar 1864. Zwar gab es in der Frage der allgemeinen Vorschule und den Zulassungsbedingungen für den Unterricht an einer polytechnischen Schule noch Unterschiede zwischen dem Aachener Entwurf und den Grashofschen Principien, aber in der ausdrücklichen Betonung des akademischen Charakters dieses Schultyps stimmten sie überein. Und obwohl in dem Bestreben, die Polytechnika organisatorisch und rangmäßig den Universitäten anzugleichen, Grashof als charakteristische Attribute einer Hochschule Lehr- und Lernfreiheit, Vorschlags- und Berufungsrecht, Assistenz und Privatdozentur forderte und eine der Rektoratsverfassung ähnliche Regelung für die Technischen Hochschulen bevorzugte, konnte er sich in nahezu wörtlicher Übereinstimmung mit dem Aachener Entwurf auch mit dem Gedanken an ein ständiges Direktorat anfreunden: Wenn man sich für einen ständigen Director entscheidet, so scheint es mir weniger gut, daß dieser selbst ein Lehrer der Anstalt, als daß er ein höherer Regierungsbeamter ... sei.

Es war der Eschweiler Zivilingenieur Ewald Dittmer, der in der dem Vortrag folgenden Diskussion eine Generalkommission anregte, die nach eingehender Beratung ein Gutachten erstellen solle, um die sich aus dem Vortrag Grashofs ergebenden politischen Forderungen unmittelbar bereits bei der anstehenden Gründung des Aachener Polytechnikums deutlich zu machen und wirksam werden zu lassen.

Im Juni 1865 trat in Eisenach diese Generalkommission zusammen, die sich aus Vertretern der einzelnen Bezirksvereinen zusammensetzte und der neben Grashof u.a. auch der Begründer einer Technischen Thermodynamik und damalige Professor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich, Gustav Anton Zeuner, angehörte. Beide waren übrigens 1868 auch kurzfristig als Kandidaten für die Direktorstelle des Aachener Polytechnikums im Gespräch. Vertreter des Aachener Bezirksvereins bei den Beratungen in Eisenach war Josef Pützer, damals Lehrer und wenig später Nachfolger Wüllners als Direktor der Aachener Provinzialgewerbeschule. Als Ergebnis dieser Eisenacher Beratungen wurden die im wesentlichen auf Grashofs Principien basierenden Grundsätze nach einem Beschluß der achten Hauptversammlung des VDI im September 1865 als selbständige kleine Schrift allen deutschen Regierungen, Landesvertretungen, höheren Lehranstalten und industriellen Vereinen als politischer Forderungskatalog des VDI übersandt. In sechs kurzen Paragraphen wurden die Vorstellungen des VDI hinsichtlich Zweck und Charakter der polytechnischen Schulen, Aufnahmebedingungen, Fachgliederung, Ausdehnung und Gliederung des Unterrichtsstoffes für die einzelnen Fächer, Verhältnisse der Studirenden sowie Lehrkräfte und Leitung der Schule niedergelegt und anschließend ausführlich begründet. Wie sehr dabei die anstehende Aachener Gründung Anstoß und Prüfstein der grundsätzlichen Überlegungen des VDI war, zeigt der Umstand, wie in einer ausführlichen Begründung das für die Aachener Schule geplante Konzept einer gewerblichen Fachschule abgelehnt wurde. Die dem Aachener Polytechnikum bis dahin fehlende Möglichkeit, ähnlich wie die Berliner Bau- und Gewerbeakademien für den Staatsdienst auszubilden, würde von den durch den Verein vertretenen Gesichtspunkten aus zu beklagen sein, hieß es ausdrücklich in dem VDI-Papier.

In der Zwischenzeit hatte auch das preußische Handelsministerium nach einjähriger Beratungszeit auf den Organisationsentwurf Kühlwetters reagiert und diesem bis auf zwei Punkte im wesentlichen zugestimmt: Die Handelsschule wurde aus finanziellen Gründen, und da sie zudem keine innere organische Verbindung mit der Anstalt habe, gestrichen. Weiter wurde den Absolventen der Provinzialgewerbeschulen entgegen dem Aachener Entwurf die unmittelbare Zugangsberechtigung zum Aachener Polytechnikum bestätigt. Mit Ausnahme dieser beiden Punkte hatte man auf der Grundlage des Aachener Organsiationsplanes bereits einen vollständig ausgearbeiteten und formulierten Verfassungs- und Verwaltungsplan aufgestellt.

Wenn auch der Aachener Regierungspräsident nicht ohne weiteres bereit war, die Streichung der Handelsschule hinzunehmen, erfuhr die verfassungsmäßige Ausgestaltung der neuen Aachener Hochschule zunächst eine gewisse Verzögerung. Die kriegerischen Ereignisse des Jahres 1866 lenkten die Aufmerksamkeit zunächst auf andere politische Ereignisse. Zudem wurde im gleichen Jahr der Aachener Regierungspräsident Kühlwetter nach Düsseldorf versetzt und schied, wenn auch nur äußerst widerwillig, aus der direkten Beteiligung und Verantwortung für das neue Aachener Polytechnikum aus. Sein Nachfolger im Amt wurde Moritz Heinrich Albrecht von Bardeleben.

Dr. Moritz Heinrich Albrecht von Bardeleben
(1814-1890)

Aachener Regierungspräsident von 1866 bis 1872. Zusammen mit Adolf Wüllner arbeitete v. Bardeleben den ersten Organisationsplan (Verfassungsentwurf) des Aachener Polytechnikums aus und setzte sich dafür ein, daß das Aachener Polytechnikum nicht als Höhere gewerbliche Fachschule, sondern als Technische Hochschule eröffnet wurde. Am 10. Januar 1871 wurde er als Aachener Regierungspräsident der erste Königliche Kommissar der Aachener Polytechnischen Schule und damit Dienstvorgesetzter des Polytechnikumsdirektors und Aufsichtsbehörde der neuen Schule. Das Amt eines Königlichen Kommissars der Aachener Hochschule gab es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. 1872 wurde v. Bardeleben zum Oberpräsidenten der Rheinprovinz ernannt und verließ Aachen.

(Bildquelle: 150 Jahre Regierung und Regierungsbezirk Aachen , 1967)

Seit der Rede Grashofs Über die Organisation polytechnischer Schulen war die Diskussion über den Hochschulcharakter der Polytechnika nicht mehr zur Ruhe gekommen. 1865 hatte das Karlsruher Polytechnikum wesentlich unter dem Einfluß Grashofs eine echte Hochschulverfassung erhalten. Im April 1868 hatte das Münchener Polytechnikum in seinen Organischen Bestimmungen den Satz: Die polytechnische Schule in München ist eine Technische Hochschule ... aufgenommen. Dieser Entwicklung und der Diskussion der letzten Jahre Rechnung tragend, hatte Bardeleben in einem Bericht an den Handelsminister vom 22. August 1868 den Versuch unternommen, das dem Aachener Verfassungskonzept von 1865 noch anhängende Fachschulkonzept endgültig im Sinne einer Hochschulverfassung zu überarbeiten. Ausgehend von der Überzeugung, daß das hiesige Polytechnikum in Tat und Wahrheit eine technische Hochschule werden soll und demgemäß von Anfang an so zu gestalten ist, daß es den an eine derartige Bildungsanstalt zu machenden höchstberechtigten Anforderung in jeder Beziehung entspricht, beanspruchte der neue Regierungspräsident die verfassungsmäßige Gleichstellung des Aachener Polytechnikums mit dem ehemaligen Berliner Gewerbeinstitut, das 1860 zur Gewerbeakademie reformiert worden war. Dies bedeutete vor allem, daß neben der Berliner Bau- und Gewerbeakademie eine für die technischen Staatsdienste vollgültige Ausbildung auch in Aachen installiert würde. Eine solche Regelung setzte allerdings die Einrichtung einer im bisherigen Entwurf Kühlwetters von 1865 nicht berücksichtigten Fachabteilung für Architektur bzw. Hochbau voraus, an der die Zulassung für den staatlichen Baudienst erworben werden konnte. Bardeleben war bereit, - ganz im Sinne des Forderungskataloges des VDI von 1865, der eine Hochbauabteilung im Gegensatz zu einer Bergschule für ein Polytechnikum für unverzichtbar erklärte -, nötigenfalls dafür auf die Aachener Bergbauabteilung zu verzichten, wenn die Personalkosten für beide Abteilungen aus dem Staatsetat nicht zu finanzieren waren. Ebenfalls im Sinne dieser Forderungen des VDI, wonach Techniker nicht nur tüchtige Fachleute seien, sondern auch auf derjenigen höchstmöglichen Stufe allgemeiner Bildung stehen, vermöge welcher sie befähigt werden, in jeder Beziehung im gesellschaftlichen und Staatsleben ... die Technik so zu repräsentiren und deren Interessen nach allen Seiten so wahrzunehmen, wie es ihre hohe Bedeutung verlangt, sprach sich der Aachener Regierungspräsident auch für eine stärkere Berücksichtigung allgemeinbildender Fächer wie Geschichte, Kunstgeschichte, Ästhetik, Literatur, Sprachen und Volkswirtschaftslehre aus. Zusammen mit der Forderung nach völliger Lernfreiheit und Vermehrung der Privatdozenturen an den Polytechnischen Schulen zielten diese Forderungen Bardelebens eindeutig auf eine Akademisierung des Aachener Polytechnikums. Er sprach dies auch offen aus, wenn er zum ersten Paragraphen des bisherigen Statutenentwurfs vom November 1865 (Die Königlich Rheinisch-Westfälische polytechnische Schule ist eine höhere gewerbliche Fachschule.) bemerkte: Die in diesem § gewählte Bezeichnung des Polytechnikums als einer "höheren gewerblichen Fachschule" möchte ich im Sinne des oben Gesagten mit dem präziseren Ausdruck "technische Hochschule" vertauscht sehen.

Nachdem bereits 1865 das Kultusministerium weitgehend auf die ressortmäßige Beaufsichtigung der neuen polytechnischen Schule in Aachen verzichtet hatte, und damit das einer akademischen Rangerhöhung entgegenstehende Argument von Ressortkompetenz und -rivalität zwischen den beiden Ministerien vorläufig weggefallen war, widersetzte sich nun das Handelsministerium der Einrichtung einer Fachschule für Hochbau und Architektur. Die Bauabteilung des Handelsministeriums schien zunächst nicht bereit, die durch den Erwerb des Hannoveraner Polytechnikums obsolet gewordene Monopolstellung der Berliner Bauakademie bei der Ausbildung und Prüfung der staatlichen Baubeamten aufgeben zu wollen. Zudem waren eine Bergschule und eine Schule für Hochbau aus den vom preußischen Staat zugesagten jährlichen 40000 Talern Unterhalt nicht zu finanzieren. Das gesamte Verfassungskonzept des Aachener Regierungspräsidenten, das neue Polytechnikum als technische Hochschule zu eröffnen, drohte an der Frage einer Abteilung für Architektur und Hochbau zu scheitern.

Die Denkschrift des Aachener Regierungspräsidenten Bardeleben hatte das preußische Handelsministerium allerdings angesichts der allgemeinen Diskussion über Stellung und akademischen Charakter polytechnischer Schulen zu einer grundsätzlichen Überarbeitung des bisherigen Verfassungsentwurfs für die neue Aachener Anstalt veranlaßt. Am 18. April 1869 kam es im Berliner Handelsministerium zu einer Konferenz über den Verfassungsentwurf und die zukünftigen Lehrpläne der neuen Aachener Anstalt, an der neben einigen leitenden Ministerialbeamten auch der mittlerweile zum Direktor der Berliner Gewerbeakademie ernannte und aus Eschweiler stammende Franz Reuleaux, der Direktor des seit 1866 preußischen Polytechnikums in Hannover, Karl Karmarsch, und der ebenfalls am Hannoveraner Polytechnikum tätige Professor für Eisenbahn-, Brücken- und Wegebau, August von Kaven, teilnahmen. Zwar blieb die kritische Frage der Hochbauschule und der Prüfungsberechtigung für Staatsbauwesen in dieser Unterredung noch offen, aber wahrscheinlich nahm von Kaven an dieser Sitzung bereits als potentieller Direktor der neuen Aachener polytechnischen Schule teil. Denn schon am 29. April unterrichtete der Handelsminister Graf Itzenplitz August von Kaven über seine Berufung als Direktor der neuen Aachener Anstalt. Die offizielle Ernennung von Kavens erfolgte dann schließlich zum 1. Oktober 1869. Daß mit von Kaven ein Bauingenieur als Direktor ausgewählt wurde, erleichterte schließlich offenkundig die Lösung der strittigen Frage um die Einrichtung einer Fachschule für Hochbau. Dem designierten Direktor des neuen Polytechnikums gelang es, mit dem vorgesetzten Ministerium eine Kompromißlösung auszuhandeln, die zwar nicht die vollständige Gleichberechtigung der Aachener Anstalt mit der Berliner Bauakademie brachte, sie aber gleichzeitig im Wettbewerb mit den anderen deutschen Polytechnika nicht benachteiligte. Anstelle zweier Fachschulen für Architektur und Bauingenieurwesen, wurde in Aachen eine gemeinsame Fachschule für das gesamte Bauwesen eingerichtet, die sich erst 1879 in die Fächer Architektur und Bauingenieurwesen teilte. Ebenso behielt der Minister die Abnahme der staatlichen Baumeisterprüfung allein der Technischen Baudeputation in Berlin vor, genehmigte allerdings in Aachen die Einrichtung einer technischen Kommission zur Abnahme der staatlichen Bauführerprüfung und die Einrichtung eines verlängerten höheren Fachkurses innerhalb der Bauingenieurausbildung, der auf die Baumeisterprüfung vorbereitete und zur Ablegung der Baumeisterprüfung in Berlin berechtigte.

August von Kaven (1827-1891)

August von Kaven (1827-1891)
Direktor des Aachener Polytechnikums.

Am 19. März 1827 in Bremen geboren, hatte von Kaven seine spätere Wirkungsstätte bereits kennengelernt, als er zwischen 1842 und 1843 als Eleve in einer Aachener Maschinenfabrik gearbeitet hatte. Nach anschließenden dreijährigem Studium am Polytechnikum in Hannover und mit dem Abschluß der Hannoverschen Staatsprüfung im Baufach fand Kaven eine erste Anstellung im Wasserbau beim öffentlichen Bauwesen seiner Heimatstadt Bremen. Zwischen 1850 und 1861 arbeitete er als Ingenieur der Hannoverschen Eisenbahndirektion und Bauinspektor im Hannoverschen Staatsdienst an Entwurf und Ausführung verschiedener norddeutscher Eisenbahnlinien, - brücken und Hafenanlagen. Im Jahre 1861 übernahm Kaven neben seiner praktischen Ingenieurtätigkeit als Mitglied der technischen Abteilung der Generaldirektion der Eisenbahnen in Hannover am dortigen polytechnischen Institut eine Lehrverpflichtung für Eisenbahn-, Brücken- und Wegebau, aus der heraus er vom preußischen Handelsminister zum Direktor des Aachener Polytechnikums berufen worden war.
Von Kaven war nur bis 1880 Direktor des Aachener Polytechnikums. Im Rahmen der Umwandlung der preußischen Polytechnika in Technische Hochschulen wurde auch in Aachen - gegen den Widerstand von Kavens - eine Rektoratsverfassung eingeführt und das ursprünglich an ihn auf Lebenszeit vergebene Direktorat aufgehoben.
Neben umfangreicher Fachliteratur war auch August von Kaven wie manche anderen seiner Ingenieurkollegen literarisch ambitioniert. Davon zeugen nicht zuletzt seine 16 Kessel- und Schornsteinlieder.
August von Kaven starb nach langer, schwerer Krankheit am 19. Mai 1891 in Aachen. Er wurde auf dem protestantischen Friedhof in Vaals begraben, wo sich noch heute sein Grab findet.

(Bildquelle: RWTH AAchen, Festschrift. zum 50-jährigen Bestehen der RWTH Aachen, 1920)

Aufgrund des von vornherein auf 40000 Taler beschränkten Etats der Anstalt war damit die Errichtung einer Fachschule für Bergbau und Hüttenkunde nicht mehr zu finanzieren. Im Verfassungsentwurf von Kavens von Ende 1869 war eine Bergschule daher nicht mehr vorgesehen. Gegenüber dem noch von Wüllner und Kühlwetter ausgearbeiteten ersten Organisationsplan von 1864 hatte der Lehrplan und Verfassungsentwurf der neuen polytechnischen Schule zu Aachen eine wesentliche qualitative Umformung erfahren: Aus einer gewerblichen Fachschule, deren Fächerkanon wesentlich an den wirtschaftlich-industriellen Interessen der Aachener Region orientiert war, hatte sich bis zur Eröffnung der neuen Anstalt 1870 eine Technische Hochschule entwickelt, die zwar größtenteils die Ergebnisse einer aktuellen Diskussion um die Akademisierung der höheren technischen Ausbildungsanstalten in Deutschland aufgegriffen und verwirklicht hatte, dies allerdings auf Kosten unmittelbarer Interessen der regionalen Industrie. Das Fehlen einer Bergschule wurde gerade in einer Bergbauregion wie dem Aachener Revier als besonders schmerzlich empfunden; ebenso der scheinbare Wegfall des Hüttenwesens. Zwar wurde bereits gegen Ende 1871 eine Professur für Hüttenkunde als Teil der Fachschule für chemische Technologie eingerichtet, auf die Errichtung einer Bergschule mußte der Bergbau an Rur und Wurm allerdings noch ein ganzes Jahrzehnt warten. Angesichts einer bis dahin erst am Anfang stehenden und zudem äußerst beschränkten Rolle der Polytechnika im Prozeß der Industrialisierung beruhte der Anspruch auf eine akademische Emanzipation der Polytechnika mit den Universitäten weniger auf der realen wirtschaftlich-technischen Bedeutung der polytechnischen Schulen für die Industrie. Vielmehr zielten die Forderungen des VDI zunächst auf eine soziale Statuserhöhung ihrer Mitglieder, den Technikern und Ingenieuren ab. Die Aachener Initiatoren einer Polytechnikumsgründung hatten ursprünglich vor allem wirtschaftlich-technische Interessen ihrer eigenen Region im Auge. Diese lokal begründete Besonderheit der Aachener Hochschulgründung ging allerdings in dem Moment verloren, als mit dem Aachener Regierungspräsidenten von Bardeleben und dem designierten Polytechnikumsdirektor von Kaven durch den Verzicht von Handels- und Bergbauschule das Aachener Organisationskonzept zugunsten des allgemeinen VDI-Organisationskonzeptes aufgegeben wurde. Es ist müßig zu fragen, inwieweit eine nach den Vorstellungen Wüllners und Kühlwetters organisierte Aachener Hochschule den Erwartungen regionaler Wirtschaftsinteressen hätte gerecht werden können. So aber blieb die regionale, technisch-wirtschaftliche Wirkung der Aachener Hochschule zunächst beschränkt, und die heimische Wirtschaft bemühte sich über weitere Jahrzehnte um die Einrichtung von Fachrichtungen an der neuen Hochschule, die von ihr als substantiell für den eigenen Wirtschaftsraum empfunden wurden.

Das Bild zeigt den Bauzustand des Aachener Polytechnikums im Jahre 1869, ca. ein Jahr vor seiner Eröffnung.

(Quelle: Archiv RWTH)

Bis zum Frühjahr 1870 war die Berufung und Anstellung der neuen Lehrer nahezu vollständig abgeschlossen. Im Mai desselben Jahres lud die Schule in ersten Zeitungsanzeigen zu ihrem Besuch ein. Als die Königlich Rheinisch-Westfälische polytechnische Schule zu Aachen im Oktober 1870 schließlich ihren Unterrichtsbetrieb aufnahm, bestand sie aus einer allgemeinen Schule, in der im wesentlichen mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen gelehrt wurden und aus drei Fachschulen. Nach dem im wesentlichen vom Direktor August von Kaven redigierten Entwurf der Verfassung von 1870 bildete die Fachschule für Bau- und Ingenieurwesen Techniker für den Hochbau und Techniker für Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- und Brückenbau, die Fachschule für Maschinenbau und mechanische Technik Maschinen-Ingenieure, Vorsteher mechanisch-technischer Etablissements (Spinnereien, Webereien, Maschinenfabriken u.s.w.), sowie Techniker für das Eisenbahnwesen. Die Fachschule für chemische Technik und Hüttenkunde schließlich sollte praktische Chemiker, Vorsteher chemisch-technischer Etablissements (Färbereien, chemische Fabriken u.s.w.) und Hüttenleute ausbilden.

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