Gleichzeitig mit der Bewerbung Aachens als
Standort setzte die Diskussion um die Organisation und Verfassung
des neuen Polytechnikums ein. Höhere Provinzialgewerbeschule
oder technische Universität? Im Gegensatz zu anderen
Ländern unterstanden die verschiedenen Schulen und
Universitäten in Preußen unterschiedlichen Ministerien,
die ihre jeweiligen Kompetenzen eifersüchtig gegeneinander
verteidigten. So fielen die Gewerbeschulen in die Ressortkompetenz
des Handelsministerium, während die Universitäten dem
Kultusministerium unterstanden. Gleichzeitig spiegelt die
Diskussion um die Verfassung der neuen Aachener Hochschule die
allgemeine gesellschaftliche Auseinandersetzung um die
Akademisierung der technischen Ausbildung wider.
Die Diskussion um Organisation und Verfassung
Zwischen der Entscheidung der Stadt Aachen, sich als Standort
eines Polytechnikums zu bewerben, und der Eröffnung der
Hochschule lagen knapp zwölf Jahre. Gegen Ende des Jahres 1858
hatte die Stadtverordnetenversammlung den entsprechenden
Beschluß gefaßt. Im November 1863 bestimmte der
preußische König die Stadt Aachen endgültig als
Standort der neuen polytechnischen Schule. Auf Anregung des
Regierungspräsidenten Kühlwetter fiel die feierliche
Grundsteinlegung der Schule mit der Fünfzig-Jahr-Feier des
Anschlusses des Rheinlandes an Preußen am 15. Mai 1865
zusammen. Und am 10. Oktober 1870 wurde schließlich die
Königliche Rheinisch-Westphälische Polytechnische
Schule zu Aachen eröffnet.
War bisher im wesentlichen von der lokalen, rheinischen
Bedeutung der Aachener Gründung, speziell von der
Köln-Aachener-Konkurrenz die Rede, so fand in diesem Zeitraum
von knapp zwölf Jahren gerade vor dem Hintergrund der Aachener
Hochschulgründung auch eine prinzipielle Diskussion um die
Organisation und den akademischen Charakter von polytechnischen
Schulen statt, die in ihrer Wirkung und Tragweite über die
lokale Bedeutung der Gründung hinausreichte.
1858 waren die Vorstellungen in Aachen, wie die Organisation und
Verfassung des zu gründenden Polytechnikums aussehen sollte,
noch recht diffus gewesen. Das private Komitee zur
Gründung einer polytechnischen Schule in Aachen forderte
in einem ersten Programm die Fächer Chemie, Physik,
Mathematik, Technologie, Metallurgie, Mineralogie, Geologie,
Maschinenbau und Zeichnen für die neue Anstalt. Mehr als einen
reinen Fächerkatalog stellte allerdings ein erster
Organisationsplan Kühlwetters dar, der - in Kenntnis der
lokalen Wirtschaftsinteressen - im Februar 1859 gegenüber dem
Handelsminister zusätzlich die Gründung einer
Bergakademie und die Aufnahme handelswissenschaftlicher Fächer
vorgeschlagen hatte. Das Handelministerium hatte aufgrund eines
Gutachtens des damaligen Direktors des Berliner Gewerbeinstituts,
Nottebohm, die Gründung einer Bergakademie an einer
polytechnischen Schule als nicht ersprießlich
abgelehnt, da der universitäre Charakter der staatlichen
Bergbauausbildung kaum mit dem vom Handelministerium vertretenen
Fachschulcharakter einer polytechnischen Schule zu vereinbaren sei.
Das starre Festhalten des Handelsministeriums an dem
Fachschulkonzept für das neue rheinische Polytechnikum
entsprang einer Reihe von Gründen: Wegen der schon
angesprochenen Ressortrivalität mit dem Kultusministerium war
man bemüht, jeden Eindruck eines allgemeinbildenden wie
akademisch-wissenschaftlichen Charakters der neuen Anstalt zu
vermeiden. Denn genau mit dem Argument, das neue Polytechnikum
stelle eine Universität der Reallehranstalten dar,
hatte der preußische Kultusminister Bethmann-Hollweg
Mitsprache- und Entscheidungskompetenz in der Angelegenheit des
neuen Polytechnikums gefordert. Daß man in Berlin offenkundig
bemüht war, den Berliner technischen Ausbildungsstätten
wie Bauakademie, Gewerbeinstitut und der 1860 zur Reorganisation
anstehenden Bergakademie nicht im äußersten Westen eine
Konkurrenz zu schaffen, dürfte ebenfalls eine Rolle gespielt
haben. Und so bestimmte auch die Anlage zum königlichen
Erlaß, mit dem am 14. November 1863 Aachen zum Sitz des neuen
rheinischen Polytechnikums bestimmt wurde, ausdrücklich:
Die Anstalt soll eine höhere gewerbliche Fachschule
werden.
Adolf Wüllner (1835-1908)
Direktor der Aachener Provinzialgewerbeschule, nach 1870 Prof.
für Physik am Aachener Polytechnikum und späterer Rektor
der Aachener Hochschule verfaßte einen ausführlichen
Organsiationsplan der zu gründenden Aachener Hochschule.
Wenn aber hiermit die Diskussion um den Charakter der neuen
Anstalt bereits abgeschlossen und dekretiert schien, so
täuscht dieser Eindruck. Erst jetzt, nachdem Aachen zum
Standort der ersten preußischen Polytechnikumsgründung
ausgewählt worden war, begann die eigentliche Diskusssion um
die innere Organisation und Verfassung dieser Schule. Am 12. April
1864 legte der Aachener Regierungspräsident Kühlwetter
dem Handelsministerium unaufgefordert - wie der auf seine
Ressortkompetenz bedachte Handelsminister gegenüber seinem
Kollegen im Kultusministerium ausdrücklich betonte - einen im
wesentlichen vom damaligen Direktor der Aachener
Provinzialgewerbeschule, Adolf Wüllner, verfaßten,
ausführlichen Organisationsplan vor, der in wesentlichen
Teilen auf Kühlwetters Entwurf von 1859 fußte und mit den
Fundatoren der neuen Anstalt abgesprochen war. Der Entwurf
dieses Organisationsplanes versuchte sowohl auf die bekannten
Berliner Vorbehalte und die Ressortrivalität zwischen
preußischem Handels- und Kultusministerium Rücksicht zu
nehmen (Für eine gedeihliche Entwicklung und künftige
Leitung der Anstalt halte ich aus vielfachen Gründen eine
feste Ressortbestimmung dahin für unerläßlich,
daß dieselbe ausschließlich dem Ressort des Ministeriums
für Handel und Gewerbe angehören muß.),
andererseits jedoch auch den bereits dekretierten
Fachschulcharakter des neuen Aachener Polytechnikums zu
unterlaufen, wenn es in dem Entwurf wörtlich hieß:
Ich gehe davon aus, daß die Rheinisch-Westfälische
Polytechnische Schule als Staatsanstalt und als technische
Universität - gleich anderen Universitäten -
keiner Provinzialbehörde unterworfen, sondern direkt unter dem
Ministerium stehen wird.
Man darf wohl annehmen, daß dieser Entwurf in gewisser
Hinsicht eine den Aachener Interessen angepaßte
Ideallösung darstellte, in der sowohl die wirtschaftlichen
Interessen der Region, die besondere preußische Schulsituation
und die allgemeine Entwicklung der polytechnischen Ausbildung ihre
Berücksichtigung fanden, wie sie in den Reorganisationen von
Karlsruhe und Hannover und zuletzt 1855 in der Gründung der
Züricher eidgenössischen Polytechnischen Schule, der
späteren Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH),
ihre aktuellste Ausformung erfahren hatten. Nach diesem Entwurf
sollte sich das neue Aachener Polytechnikum in eine allgemeine
wissenschaftliche Schule und fünf Fachschulen gliedern: Die
allgemeine Vorschule sollte in einem obligatorischen
zweijährigen Kurs mathematische und naturwissenschaftliche
Disziplinen lehren. Da der Entwurf vorsah, als Zulassungsbedingung
für das Aachener Polytechnikum neben dem Abitur die
Berechtigung zum einjährigen Militärdienst
(Einjähriges) zugrunde zu legen, sollte die Vorschule die
Qualifikations- und Kenntnisunterschiede der Studienanfänger
glätten, die mit dem Zeugnis der Secunda- bzw. der
Prima sowohl von einem Gymnasium, einem Progymnasium,
einer Real- oder höheren Bürgerschule oder von einer
Provinzialgewerbeschule kommen konnten. Allerdings sollten
insbesondere die Absolventen der Provinzialgewerbeschulen ihre
allgemeine wissenschaftliche Bildung in einer
Aufnahmeprüfung nachweisen. Eine solche Regelung nahm auf den
Umstand Rücksicht, daß die auszubildenden Zivilingenieure
an den gewerblichen Schulen überwiegend keine humanistische
und zudem eine qualitativ recht unterschiedliche Vorbildung
erhielten.
Neben der allgemeinen Schule waren fünf Fachschulen
vorgesehen: eine Handelsschule, eine Ingenieurschule für
Straßen-, Wasser-, Brücken- und Eisenbahnbau, eine
Maschinenbau-Schule, eine Schule für technische Chemie und
Hüttenkunde und eine Bergschule, die mit denselben Rechten
ausgestattet werden sollte wie eine Bergakademie. Gerade eine
solche Bergschule entspräche bei der großen
Ausdehnung und Wichtigkeit des Bergbaus in der hiesigen Gegend ...
einem tiefempfundenen Bedürfnis.
Verzichtet wurde in diesem Entwurf vorläufig noch auf eine,
seinerzeit vom Aachener Oberbürgermeister Contzen geforderte
Fachschule für Architektur und Landwirtschaft und Forsten. Die
Einrichtung einer Aachener Fachschule für Architektur wurde
mit Hinweis auf die Qualität und die Möglichkeiten der
praktischen Architektenausbildung durch die Berliner Bauakademie
abgelehnt, während die Forstschule, da diese aus dem
Kompetenzbereich des Handelsministers herausfalle, nicht für
Aachen in Betracht komme. Betont wurde hingegen der akademische
Charakter des zu gründenden Polytechnikums. Wenn auch die
disziplinarische Strenge der Einzelbestimmungen zu den
Lehrveranstaltungen die prinzipielle Forderung eines freien
akademischen Charakters zumindest für den einzelnen
Schüler der neuen Aachener Schule stark
einschränkten.
Der Beschluß der königlichen Kabinettsordre vom 14.
November 1864, wonach ein ständiger Direktor die Geschicke der
Anstalt leiten sollte, schien in dem Organisationsentwurf
vordergründig nicht ernsthaft in Frage gestellt. Allerdings
hieß es zu den Befugnissen der einzelnen
Fachschulvorstände und dem Mitspracherecht des
Lehrerkollegiums, es sei ratsam, diesen Anteil nicht zu gering
zu wählen, denn gerade an den blühendsten Anstalten,
Karlsruhe und Zürich, nimmt das gesamte Lehrerkollegium an der
Leitung der Anstalt wesentlichen Anteil.
Man kann diesem Organisationsentwurf Kühlwetters und
Wüllners schlechterdings eine gewisse Bewunderung nicht
versagen. Er nahm einerseits auf die Ressortvorbehalte zwischen
Handels- und Kultusminister ebenso Rücksicht, wie auf die
Berliner Konkurrenzängste im Zusammenhang der bestehenden
technischen Ausbildungsstätten in Preußen, soweit davon -
wie im Falle der Bergschule - nicht unmittelbare Aachener
Interessen betroffen waren. Andererseits ging der Aachener
Organisationsentwurf eindeutig über das vom Handelsminister
bevorzugte reine Fachschulkonzept in Richtung einer akademischen
Aufwertung der zu gründenden polytechnischen Schule hinaus.
Wie sehr dieser Verfassungsentwurf im Rahmen der Entwicklung der
Technischen Hochschulen auf der Höhe seiner Zeit war, zeigte
nur wenig später die Diskussion über die Organisation von
polytechnischen Schulen innerhalb des Vereins Deutscher Ingenieure
(VDI).
VDI: "Über die Organsiation polytechnischer Schulen
Auf der siebten Hauptversammlung des Vereins Deutscher
Ingenieure im September 1864 in Heidelberg hielt der erste und
langjährige Vorsitzende dieses Vereins und Direktor des
Karlsruher Polytechnikums, Fritz Grashof, einen
grundsätzlichen Vortrag Über die der Organisation von
polytechnischen Schulen zu grunde zu legenden Principien. In
seinem Vortrag bezeichnete Grashof es als Lebensfrage der
polytechnischen Schulen, daß sie durchaus den Charakter von
Hochschulen behaupten resp. erstreben. Eine polytechnische
Schule sei eine technische Hochschule und bezwecke die den
höchst-berechtigten Anforderungen entsprechende
wissenschaftliche Ausbildung für diejenigen technischen
Berufsfächer des Staatsdienstes und der Privatpraxis, welche
die Mathematik, die Naturwissenschaften und die zeichnenden
Künste zur Grundlage haben, sowie auch die Ausbildung von
Lehrern der an der Schule vertretenen technischen und
Hülfswissenschaften. Vor dem Hintergrund eines
detaillierten Vergleiches der Polytechnika des deutschsprachigen
Raumes entwickelte Grashof eine Reihe von Principien, wie
die innere Organisation der Polytechnika auszugestalten sei. Die
Fachgliederung der einzelnen polytechnischen Schulen mit
Architektur, Geodäsie, Ingenieurwesen, Schiffbau,
Maschinenbau, Berg- und Hüttenwesen sowie chemische Technik,
wobei je nach örtlichen Gegebenheiten auf Schiffbau und
Bergbau verzichtet werden könne, entsprach in wesentlichen
Teilen dem von Wüllner verfaßten Entwurf für das
Aachener Polytechnikum vom Januar 1864. Zwar gab es in der Frage
der allgemeinen Vorschule und den Zulassungsbedingungen für
den Unterricht an einer polytechnischen Schule noch Unterschiede
zwischen dem Aachener Entwurf und den Grashofschen
Principien, aber in der ausdrücklichen Betonung des
akademischen Charakters dieses Schultyps stimmten sie überein.
Und obwohl in dem Bestreben, die Polytechnika organisatorisch und
rangmäßig den Universitäten anzugleichen, Grashof
als charakteristische Attribute einer Hochschule Lehr- und
Lernfreiheit, Vorschlags- und Berufungsrecht, Assistenz und
Privatdozentur forderte und eine der Rektoratsverfassung
ähnliche Regelung für die Technischen
Hochschulen bevorzugte, konnte er sich in nahezu
wörtlicher Übereinstimmung mit dem Aachener Entwurf auch
mit dem Gedanken an ein ständiges Direktorat anfreunden:
Wenn man sich für einen ständigen Director
entscheidet, so scheint es mir weniger gut, daß dieser selbst
ein Lehrer der Anstalt, als daß er ein höherer
Regierungsbeamter ... sei.
Es war der Eschweiler Zivilingenieur Ewald Dittmer, der in der
dem Vortrag folgenden Diskussion eine Generalkommission anregte,
die nach eingehender Beratung ein Gutachten erstellen solle, um die
sich aus dem Vortrag Grashofs ergebenden politischen Forderungen
unmittelbar bereits bei der anstehenden Gründung des Aachener
Polytechnikums deutlich zu machen und wirksam werden zu lassen.
Im Juni 1865 trat in Eisenach diese Generalkommission zusammen,
die sich aus Vertretern der einzelnen Bezirksvereinen
zusammensetzte und der neben Grashof u.a. auch der Begründer
einer Technischen Thermodynamik und damalige Professor an der
Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich, Gustav
Anton Zeuner, angehörte. Beide waren übrigens 1868 auch
kurzfristig als Kandidaten für die Direktorstelle des Aachener
Polytechnikums im Gespräch. Vertreter des Aachener
Bezirksvereins bei den Beratungen in Eisenach war Josef
Pützer, damals Lehrer und wenig später Nachfolger
Wüllners als Direktor der Aachener Provinzialgewerbeschule.
Als Ergebnis dieser Eisenacher Beratungen wurden die im
wesentlichen auf Grashofs Principien basierenden
Grundsätze nach einem Beschluß der achten
Hauptversammlung des VDI im September 1865 als selbständige
kleine Schrift allen deutschen Regierungen, Landesvertretungen,
höheren Lehranstalten und industriellen Vereinen als
politischer Forderungskatalog des VDI übersandt. In sechs
kurzen Paragraphen wurden die Vorstellungen des VDI hinsichtlich
Zweck und Charakter der polytechnischen Schulen,
Aufnahmebedingungen, Fachgliederung, Ausdehnung und Gliederung des
Unterrichtsstoffes für die einzelnen Fächer,
Verhältnisse der Studirenden sowie Lehrkräfte und Leitung
der Schule niedergelegt und anschließend ausführlich
begründet. Wie sehr dabei die anstehende Aachener
Gründung Anstoß und Prüfstein der
grundsätzlichen Überlegungen des VDI war, zeigt der
Umstand, wie in einer ausführlichen Begründung das
für die Aachener Schule geplante Konzept einer gewerblichen
Fachschule abgelehnt wurde. Die dem Aachener Polytechnikum bis
dahin fehlende Möglichkeit, ähnlich wie die Berliner Bau-
und Gewerbeakademien für den Staatsdienst auszubilden,
würde von den durch den Verein vertretenen Gesichtspunkten
aus zu beklagen sein, hieß es ausdrücklich in dem
VDI-Papier.
In der Zwischenzeit hatte auch das preußische
Handelsministerium nach einjähriger Beratungszeit auf den
Organisationsentwurf Kühlwetters reagiert und diesem bis auf
zwei Punkte im wesentlichen zugestimmt: Die Handelsschule wurde aus
finanziellen Gründen, und da sie zudem keine innere
organische Verbindung mit der Anstalt habe, gestrichen. Weiter
wurde den Absolventen der Provinzialgewerbeschulen entgegen dem
Aachener Entwurf die unmittelbare Zugangsberechtigung zum Aachener
Polytechnikum bestätigt. Mit Ausnahme dieser beiden Punkte
hatte man auf der Grundlage des Aachener Organsiationsplanes
bereits einen vollständig ausgearbeiteten und formulierten
Verfassungs- und Verwaltungsplan aufgestellt.
Wenn auch der Aachener Regierungspräsident nicht ohne
weiteres bereit war, die Streichung der Handelsschule hinzunehmen,
erfuhr die verfassungsmäßige Ausgestaltung der neuen
Aachener Hochschule zunächst eine gewisse Verzögerung.
Die kriegerischen Ereignisse des Jahres 1866 lenkten die
Aufmerksamkeit zunächst auf andere politische Ereignisse.
Zudem wurde im gleichen Jahr der Aachener Regierungspräsident
Kühlwetter nach Düsseldorf versetzt und schied, wenn auch
nur äußerst widerwillig, aus der direkten Beteiligung und
Verantwortung für das neue Aachener Polytechnikum aus. Sein
Nachfolger im Amt wurde Moritz Heinrich Albrecht von
Bardeleben.
Dr. Moritz Heinrich Albrecht von Bardeleben
(1814-1890)
Aachener Regierungspräsident von 1866 bis 1872. Zusammen mit
Adolf Wüllner arbeitete v. Bardeleben den ersten
Organisationsplan (Verfassungsentwurf) des Aachener Polytechnikums
aus und setzte sich dafür ein, daß das Aachener
Polytechnikum nicht als Höhere gewerbliche Fachschule, sondern
als Technische Hochschule eröffnet wurde. Am 10. Januar 1871
wurde er als Aachener Regierungspräsident der erste
Königliche Kommissar der Aachener Polytechnischen Schule und
damit Dienstvorgesetzter des Polytechnikumsdirektors und
Aufsichtsbehörde der neuen Schule. Das Amt eines
Königlichen Kommissars der Aachener Hochschule gab es bis zum
Ende des Zweiten Weltkriegs. 1872 wurde v. Bardeleben zum
Oberpräsidenten der Rheinprovinz ernannt und verließ
Aachen.
Seit der Rede Grashofs Über die Organisation
polytechnischer Schulen war die Diskussion über den
Hochschulcharakter der Polytechnika nicht mehr zur Ruhe gekommen.
1865 hatte das Karlsruher Polytechnikum wesentlich unter dem
Einfluß Grashofs eine echte Hochschulverfassung erhalten. Im
April 1868 hatte das Münchener Polytechnikum in seinen
Organischen Bestimmungen den Satz: Die polytechnische
Schule in München ist eine Technische Hochschule ...
aufgenommen. Dieser Entwicklung und der Diskussion der letzten
Jahre Rechnung tragend, hatte Bardeleben in einem Bericht an den
Handelsminister vom 22. August 1868 den Versuch unternommen, das
dem Aachener Verfassungskonzept von 1865 noch anhängende
Fachschulkonzept endgültig im Sinne einer Hochschulverfassung
zu überarbeiten. Ausgehend von der Überzeugung,
daß das hiesige Polytechnikum in Tat und Wahrheit eine
technische Hochschule werden soll und demgemäß von Anfang
an so zu gestalten ist, daß es den an eine derartige
Bildungsanstalt zu machenden höchstberechtigten Anforderung in
jeder Beziehung entspricht, beanspruchte der neue
Regierungspräsident die verfassungsmäßige
Gleichstellung des Aachener Polytechnikums mit dem ehemaligen
Berliner Gewerbeinstitut, das 1860 zur Gewerbeakademie reformiert
worden war. Dies bedeutete vor allem, daß neben der Berliner
Bau- und Gewerbeakademie eine für die technischen
Staatsdienste vollgültige Ausbildung auch in Aachen
installiert würde. Eine solche Regelung setzte allerdings die
Einrichtung einer im bisherigen Entwurf Kühlwetters von 1865
nicht berücksichtigten Fachabteilung für Architektur bzw.
Hochbau voraus, an der die Zulassung für den staatlichen
Baudienst erworben werden konnte. Bardeleben war bereit, - ganz im
Sinne des Forderungskataloges des VDI von 1865, der eine
Hochbauabteilung im Gegensatz zu einer Bergschule für ein
Polytechnikum für unverzichtbar erklärte -,
nötigenfalls dafür auf die Aachener Bergbauabteilung zu
verzichten, wenn die Personalkosten für beide Abteilungen aus
dem Staatsetat nicht zu finanzieren waren. Ebenfalls im Sinne
dieser Forderungen des VDI, wonach Techniker nicht nur
tüchtige Fachleute seien, sondern auch auf derjenigen
höchstmöglichen Stufe allgemeiner Bildung stehen,
vermöge welcher sie befähigt werden, in jeder Beziehung
im gesellschaftlichen und Staatsleben ... die Technik so zu
repräsentiren und deren Interessen nach allen Seiten so
wahrzunehmen, wie es ihre hohe Bedeutung verlangt, sprach sich
der Aachener Regierungspräsident auch für eine
stärkere Berücksichtigung allgemeinbildender Fächer
wie Geschichte, Kunstgeschichte, Ästhetik, Literatur, Sprachen
und Volkswirtschaftslehre aus. Zusammen mit der Forderung nach
völliger Lernfreiheit und Vermehrung der Privatdozenturen an
den Polytechnischen Schulen zielten diese Forderungen Bardelebens
eindeutig auf eine Akademisierung des Aachener Polytechnikums. Er
sprach dies auch offen aus, wenn er zum ersten Paragraphen des
bisherigen Statutenentwurfs vom November 1865 (Die
Königlich Rheinisch-Westfälische polytechnische Schule
ist eine höhere gewerbliche Fachschule.) bemerkte:
Die in diesem § gewählte Bezeichnung des
Polytechnikums als einer "höheren gewerblichen Fachschule"
möchte ich im Sinne des oben Gesagten mit dem präziseren
Ausdruck "technische Hochschule" vertauscht
sehen.
Nachdem bereits 1865 das Kultusministerium weitgehend auf die
ressortmäßige Beaufsichtigung der neuen polytechnischen
Schule in Aachen verzichtet hatte, und damit das einer akademischen
Rangerhöhung entgegenstehende Argument von Ressortkompetenz
und -rivalität zwischen den beiden Ministerien vorläufig
weggefallen war, widersetzte sich nun das Handelsministerium der
Einrichtung einer Fachschule für Hochbau und Architektur. Die
Bauabteilung des Handelsministeriums schien zunächst nicht
bereit, die durch den Erwerb des Hannoveraner Polytechnikums
obsolet gewordene Monopolstellung der Berliner Bauakademie bei der
Ausbildung und Prüfung der staatlichen Baubeamten aufgeben zu
wollen. Zudem waren eine Bergschule und eine Schule für
Hochbau aus den vom preußischen Staat zugesagten
jährlichen 40000 Talern Unterhalt nicht zu finanzieren. Das
gesamte Verfassungskonzept des Aachener Regierungspräsidenten,
das neue Polytechnikum als technische Hochschule zu eröffnen,
drohte an der Frage einer Abteilung für Architektur und
Hochbau zu scheitern.
Die Denkschrift des Aachener Regierungspräsidenten
Bardeleben hatte das preußische Handelsministerium allerdings
angesichts der allgemeinen Diskussion über Stellung und
akademischen Charakter polytechnischer Schulen zu einer
grundsätzlichen Überarbeitung des bisherigen
Verfassungsentwurfs für die neue Aachener Anstalt
veranlaßt. Am 18. April 1869 kam es im Berliner
Handelsministerium zu einer Konferenz über den
Verfassungsentwurf und die zukünftigen Lehrpläne der
neuen Aachener Anstalt, an der neben einigen leitenden
Ministerialbeamten auch der mittlerweile zum Direktor der Berliner
Gewerbeakademie ernannte und aus Eschweiler stammende Franz
Reuleaux, der Direktor des seit 1866 preußischen
Polytechnikums in Hannover, Karl Karmarsch, und der ebenfalls am
Hannoveraner Polytechnikum tätige Professor für
Eisenbahn-, Brücken- und Wegebau, August von Kaven,
teilnahmen. Zwar blieb die kritische Frage der Hochbauschule und
der Prüfungsberechtigung für Staatsbauwesen in dieser
Unterredung noch offen, aber wahrscheinlich nahm von Kaven an
dieser Sitzung bereits als potentieller Direktor der neuen Aachener
polytechnischen Schule teil. Denn schon am 29. April unterrichtete
der Handelsminister Graf Itzenplitz August von Kaven über
seine Berufung als Direktor der neuen Aachener Anstalt. Die
offizielle Ernennung von Kavens erfolgte dann schließlich zum
1. Oktober 1869. Daß mit von Kaven ein Bauingenieur als
Direktor ausgewählt wurde, erleichterte schließlich
offenkundig die Lösung der strittigen Frage um die Einrichtung
einer Fachschule für Hochbau. Dem designierten Direktor des
neuen Polytechnikums gelang es, mit dem vorgesetzten Ministerium
eine Kompromißlösung auszuhandeln, die zwar nicht die
vollständige Gleichberechtigung der Aachener Anstalt mit der
Berliner Bauakademie brachte, sie aber gleichzeitig im Wettbewerb
mit den anderen deutschen Polytechnika nicht benachteiligte.
Anstelle zweier Fachschulen für Architektur und
Bauingenieurwesen, wurde in Aachen eine gemeinsame Fachschule
für das gesamte Bauwesen eingerichtet, die sich erst 1879 in
die Fächer Architektur und Bauingenieurwesen teilte. Ebenso
behielt der Minister die Abnahme der staatlichen
Baumeisterprüfung allein der Technischen Baudeputation in
Berlin vor, genehmigte allerdings in Aachen die Einrichtung einer
technischen Kommission zur Abnahme der staatlichen
Bauführerprüfung und die Einrichtung eines
verlängerten höheren Fachkurses innerhalb der
Bauingenieurausbildung, der auf die Baumeisterprüfung
vorbereitete und zur Ablegung der Baumeisterprüfung in Berlin
berechtigte.

August von Kaven (1827-1891)
Direktor des Aachener Polytechnikums.
Am 19. März 1827 in Bremen geboren, hatte von Kaven seine
spätere Wirkungsstätte bereits kennengelernt, als er
zwischen 1842 und 1843 als Eleve in einer Aachener Maschinenfabrik
gearbeitet hatte. Nach anschließenden dreijährigem
Studium am Polytechnikum in Hannover und mit dem Abschluß der
Hannoverschen Staatsprüfung im Baufach fand Kaven eine erste
Anstellung im Wasserbau beim öffentlichen Bauwesen seiner
Heimatstadt Bremen. Zwischen 1850 und 1861 arbeitete er als
Ingenieur der Hannoverschen Eisenbahndirektion und Bauinspektor im
Hannoverschen Staatsdienst an Entwurf und Ausführung
verschiedener norddeutscher Eisenbahnlinien, - brücken und
Hafenanlagen. Im Jahre 1861 übernahm Kaven neben seiner
praktischen Ingenieurtätigkeit als Mitglied der technischen
Abteilung der Generaldirektion der Eisenbahnen in Hannover am
dortigen polytechnischen Institut eine Lehrverpflichtung für
Eisenbahn-, Brücken- und Wegebau, aus der heraus er vom
preußischen Handelsminister zum Direktor des Aachener
Polytechnikums berufen worden war.
Von Kaven war nur bis 1880 Direktor des Aachener Polytechnikums. Im
Rahmen der Umwandlung der preußischen Polytechnika in
Technische Hochschulen wurde auch in Aachen - gegen den Widerstand
von Kavens - eine Rektoratsverfassung eingeführt und das
ursprünglich an ihn auf Lebenszeit vergebene Direktorat
aufgehoben.
Neben umfangreicher Fachliteratur war auch August von Kaven wie
manche anderen seiner Ingenieurkollegen literarisch ambitioniert.
Davon zeugen nicht zuletzt seine 16 Kessel- und
Schornsteinlieder.
August von Kaven starb nach langer, schwerer Krankheit am 19. Mai
1891 in Aachen. Er wurde auf dem protestantischen Friedhof in Vaals
begraben, wo sich noch heute sein Grab findet.
Aufgrund des von vornherein auf 40000 Taler beschränkten
Etats der Anstalt war damit die Errichtung einer Fachschule
für Bergbau und Hüttenkunde nicht mehr zu
finanzieren. Im Verfassungsentwurf von Kavens von Ende 1869 war
eine Bergschule daher nicht mehr vorgesehen. Gegenüber dem
noch von Wüllner und Kühlwetter ausgearbeiteten ersten
Organisationsplan von 1864 hatte der Lehrplan und
Verfassungsentwurf der neuen polytechnischen Schule zu Aachen eine
wesentliche qualitative Umformung erfahren: Aus einer gewerblichen
Fachschule, deren Fächerkanon wesentlich an den
wirtschaftlich-industriellen Interessen der Aachener Region
orientiert war, hatte sich bis zur Eröffnung der neuen Anstalt
1870 eine Technische Hochschule entwickelt, die zwar
größtenteils die Ergebnisse einer aktuellen Diskussion um
die Akademisierung der höheren technischen
Ausbildungsanstalten in Deutschland aufgegriffen und verwirklicht
hatte, dies allerdings auf Kosten unmittelbarer Interessen der
regionalen Industrie. Das Fehlen einer Bergschule wurde gerade in
einer Bergbauregion wie dem Aachener Revier als besonders
schmerzlich empfunden; ebenso der scheinbare Wegfall des
Hüttenwesens. Zwar wurde bereits gegen Ende 1871 eine
Professur für Hüttenkunde als Teil der Fachschule
für chemische Technologie eingerichtet, auf die Errichtung
einer Bergschule mußte der Bergbau an Rur und Wurm allerdings
noch ein ganzes Jahrzehnt warten. Angesichts einer bis dahin erst
am Anfang stehenden und zudem äußerst beschränkten
Rolle der Polytechnika im Prozeß der Industrialisierung
beruhte der Anspruch auf eine akademische Emanzipation der
Polytechnika mit den Universitäten weniger auf der realen
wirtschaftlich-technischen Bedeutung der polytechnischen Schulen
für die Industrie. Vielmehr zielten die Forderungen des VDI
zunächst auf eine soziale Statuserhöhung ihrer
Mitglieder, den Technikern und Ingenieuren ab. Die Aachener
Initiatoren einer Polytechnikumsgründung hatten
ursprünglich vor allem wirtschaftlich-technische Interessen
ihrer eigenen Region im Auge. Diese lokal begründete
Besonderheit der Aachener Hochschulgründung ging allerdings in
dem Moment verloren, als mit dem Aachener
Regierungspräsidenten von Bardeleben und dem designierten
Polytechnikumsdirektor von Kaven durch den Verzicht von Handels-
und Bergbauschule das Aachener Organisationskonzept
zugunsten des allgemeinen VDI-Organisationskonzeptes aufgegeben
wurde. Es ist müßig zu fragen, inwieweit eine nach den
Vorstellungen Wüllners und Kühlwetters organisierte
Aachener Hochschule den Erwartungen regionaler
Wirtschaftsinteressen hätte gerecht werden können. So
aber blieb die regionale, technisch-wirtschaftliche Wirkung der
Aachener Hochschule zunächst beschränkt, und die
heimische Wirtschaft bemühte sich über weitere Jahrzehnte
um die Einrichtung von Fachrichtungen an der neuen Hochschule, die
von ihr als substantiell für den eigenen Wirtschaftsraum
empfunden wurden.
Das Bild zeigt den Bauzustand des Aachener Polytechnikums im
Jahre 1869, ca. ein Jahr vor seiner Eröffnung.
Bis zum Frühjahr 1870 war die Berufung und Anstellung der
neuen Lehrer nahezu vollständig abgeschlossen. Im Mai
desselben Jahres lud die Schule in ersten Zeitungsanzeigen zu ihrem
Besuch ein. Als die Königlich Rheinisch-Westfälische
polytechnische Schule zu Aachen im Oktober 1870 schließlich
ihren Unterrichtsbetrieb aufnahm, bestand sie aus einer allgemeinen
Schule, in der im wesentlichen mathematische und
naturwissenschaftliche Grundlagen gelehrt wurden und aus drei
Fachschulen. Nach dem im wesentlichen vom Direktor August von Kaven
redigierten Entwurf der Verfassung von 1870 bildete die Fachschule
für Bau- und Ingenieurwesen Techniker für den Hochbau
und Techniker für Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- und
Brückenbau, die Fachschule für Maschinenbau und
mechanische Technik Maschinen-Ingenieure, Vorsteher
mechanisch-technischer Etablissements (Spinnereien, Webereien,
Maschinenfabriken u.s.w.), sowie Techniker für das
Eisenbahnwesen. Die Fachschule für chemische Technik und
Hüttenkunde schließlich sollte praktische Chemiker,
Vorsteher chemisch-technischer Etablissements (Färbereien,
chemische Fabriken u.s.w.) und Hüttenleute ausbilden.
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