Industrialisierung, Internationalisierung und Patentrecht im Deutschen Reich,
Seckelmann, Margritl: Industrialisierung, Internationalisierung und Patentrecht im Deutschen Reich, 1871-1914 (=Recht in der Industriellen Revolution), Frankfurt am Main 2006.
Rezensiert für H-Soz-u-Kult von:
Monika Dommann, Forschungsstelle für Sozial- und
Wirtschaftsgeschichte, Universität Zuerich.
Zu den rechtsgeschichtlichen Themen, die lange
vernachlässigt wurden und eine integrale Perspektive unter
Einbezug sozialer, ökonomischer, politischer,
wissenschaftlicher, technischer und kultureller Faktoren geradezu
herausfordern, gehört die Entstehung eines
‚modernen’ Patentrechts in Deutschland im 19.
Jahrhundert.[1] Patente stehen heute im Zentrum globaler Konflikte.
Die Parallelitäten zur Entwicklung im 19. Jahrhundert sind
augenfällig: Eine Internationalisierung von Märkten zieht
eine ‚Globalisierung’ von Rechtsinstrumenten mit sich.
Gleichzeitig manifestieren sich divergierende
Interessenkonstellationen zwischen Freihandelsbefürwortern und
Steuerungsanhängern, zwischen Nationen und der Internationalen
Gemeinschaft und zwischen ‚Erfindern’ und
kapitalintensiven Unternehmungen. Heute kreisen die heißen
Debatten um Software, Biodiversität und Gensequenzen, damals
um die verfahrenstechnische Frage, ob, wie und mit welchen
Konsequenzen Wissen verrechtlicht werden soll. Die Frage nach Sinn
und Unsinn von Patenten war Mitte des 19. Jahrhunderts dominiert
von der ökonomischen Frage, ob sie sich günstig auf
Wohlfahrt auswirken.
In der neueren Institutionenökonomie wird den Eigentumsrechten
als Instrument zur Senkung von Transaktionskosten eine
entscheidende Rolle für ökonomische Entwicklung
zugeschrieben.[2] Von dieser institutionenökonomischen
Prämisse geht auch die rechtshistorische Dissertation von
Margrit Seckelmann aus, die im Rahmen einer Nachwuchsforschergruppe
zum Recht in der Industriellen Revolution am MPI für
Rechtsgeschichte in Frankfurt a. M. entstanden ist.[3] Seckelmann
folgt damit dem im 19. Jahrhundert von Patentkritikern und
-befürwortern gleichermaßen praktizierten Vorgehen,
Patente in Hinblick auf Wohlfahrtseffekte zu betrachten. Es stellt
sich hier die Frage, wie die Effekte des Patentrechts auf den
Aufschwung von Wissenschaft, Technik und Wirtschaft im Rahmen einer
„Zweiten Industriellen Revolution“ im Deutschen
Kaiserreich zu gewichten sind. Seckelmann betont die Reduktion von
Rechtsunsicherheit und den damit einhergehenden Kosten. Es ist
allerdings fraglich, ob sich der Steuerungseffekt von Recht auf
Wirtschaft oder Wissenschaft auf Ebene der Rechtspraxis wirklich
greifen lässt oder damit nicht vielmehr die
steuerungsoptimistische Rechtsrhetorik nachgezeichnet wird. Dies
räumt Margrit Seckelmann in ihrem Fazit auch ein, wenn sie
sagt, dass der Faktor „Recht als Vorbedingung für
technisch-wissenschaftlichen Innovation in der Analyse nicht
gleichsam unter Laborbedingungen“ isolierbar sei (S. 405).
Die Juristin fokussiert das Patentrecht im Deutschen Reich vom
Zeitpunkt der Reichsgründung 1871 bis zum Ersten Weltkrieg
1914. Ihr Interesse gilt der Entstehung, Anwendung und
Weiterentwicklung des Patentrechts, klassische
Kodifikationsgeschichte also, die jedoch durch den Blick für
die Wechselwirkungen mit den internationalen Entwicklungen und das
komplexe Beziehungsgeflecht zwischen Recht, Wissenschaft, Technik
und Wirtschaft Neuland betritt. Die Stärke von Margrit
Seckelmanns Studie liegt im Vorgehen, Recht nicht als
positivistische Ideengeschichte zu betreiben, sondern deren
komplexe Entstehung und Transformation in seinen verwinkelten
gesellschaftlichen Zusammenhängen zu entschlüsseln.
Akribisch genau analysiert sie den Kodifikationsprozess als ein
komplexes Zusammenspiel von Verbänden, Expertennetzwerken,
Politikern und Juristen.
Privilegien hatten unter den Anhängern des Freihandels im 19.
Jahrhundert einen schlechten Ruf als Instrument des Merkantilismus
und Vehikel der Geldbeschaffung für Verwaltung und Diplomatie.
Die erste Weltausstellung von 1851 in London (wie auch die
späteren in Paris, Wien und Philadelphia) stärkte die
patentbefürwortenden Stimmen, weil sich der Schutz der
Exponate vor Nachahmung als eine Bedingung für den Erfolg von
internationalen Ausstellungen herauskristallisierte. Zu den
Trägern einer patentrechtlichen Grundsatzdebatte avancierten
Verbände: Der 1858 gegründete Kongress Deutscher
Volkswirte profilierte sich dabei als scharfer Kritiker jeglicher
Patente, während der 1856 gegründete Verein deutscher
Ingenieure die Patente vom Ruch des Ancien Régime zu befreien
suchte und als universalistische Rechtsidee propagierte.
Anlässlich der Weltausstellung in Wien 1873 fand der Erste
Internationale Patentschutzkongress statt, der sich für eine
internationale Angleichung des Patentschutzes stark machte. Der in
Anschluss an die Konferenz initiierte Deutsche Patentschutzverein
war gespalten in ein internationalistisches und ein
nationalistisches-protektionistisches Lager. Die nationalistische
Option setzte sich durch und trieb eine nationale Vereinheitlichung
voran.
Im ersten deutschen Patentgesetz von 1877 waren die Hürden
für ein Patent hoch gelegt: Dafür sorgten ein
Vorprüfungssystem und hohe Patentgebühren, die sich als
willkommene Einnahmequelle für das junge Deutsche Reich
entpuppten. Margrit Seckelmann verfolgt auch den
verwaltungsgeschichtlich aufschlussreichen Aufbau des Patentamtes
und die professionsgeschichtlich relevante Entstehung eines neuen
Berufsfeldes von Patentkonsulenten, -agenten und -anwälten,
das sich aus einem heterogenen Personenkreis von Technikern,
Chemikern und Naturwissenschaftlern rekrutierte. Juristen waren
durch ihre auf römisches Recht ausgerichtete akademische
Ausbildung nur schlecht auf die technischen und ökonomischen
Themen vorbereitet. Davon profitierten junge Rechtswissenschaftler
wie Carl Gareis oder Josef Kohler: Sie konnten die juristische
Bearbeitung von Technik und Wirtschaft als Sprungbrett für
akademische Karrieren nutzen.
Die chemische Industrie hatte sich anfänglich kaum am
Gesetzgebungsprozess interessiert gezeigt und stattdessen Ausbeute
an ausländischen Patenten betrieben. Nachdem sie weltweit
führend wurde, wandte sich das Blatt: Die Großchemie sah
sich mit unliebsamen Imitationen aus Ländern ohne
Patentgesetzen konfrontiert, wie den Niederlanden oder der Schweiz.
Dort profitierte die Basler Chemie davon, dass das Schweizerische
Patentgesetz von 1888 chemische Stoffe vom Patentschutz ausgenommen
hatte und die Möglichkeit offen ließ, deutsche
Erfindungen im großen Stil nachzuahmen. Zur Vermeidung von
kostspieligen Prozessen gingen Unternehmungen dazu über
Patente auszutauschen. Die Folge davon war Kartellbildung, eine von
Ökonomen kritisierte Folge patentrechtlicher Steuerung, die
von der Rechtssprechung sanktioniert wurde.
Hohe Patentgebühren und die Langwierigkeit des Verfahrens
stärkten die Position der Grossunternehmen gegenüber den
kleinen ‚Erfindern’. Die sozialen Differenzen
spiegelten sich auch auf Ebene der Unternehmen. Die Frage nach dem
rechtlichen Status des Angestelltenerfinders in Unternehmungen
avancierte in der Jurisprudenz zur rechtstheoretischen Debatte. Die
Kontroverse ist aus kulturanalytischer Perspektive besonders
interessant, weil sie die Sprengkraft von soziokulturellen
Prozessen spiegelt, die sich im Recht artikulieren. Der
Widerspruch, dass ‚Erfinder’ und ‚Anmelder’
in großen, arbeitsteiligen Unternehmungen nicht mehr identisch
waren, und die Rechtstradition nur Individuen und keine Kollektive
als ‚Erfinder’ vorgesehen hatte, führte zu
juristischen Verrenkungen, etwa wenn Josef Kohler davon sprach,
dass die Erfindung „bei der Konzeption im Gehirn des
Angestellten sofort in das Vermögen des
Geschäftsherrns“ hineinwachse (S. 365). In der
Rechtssprechung dominierte dann nach 1900 eine etwas pragmatischere
Sicht, indem auf eine Verschriftlichung dieser Angelegenheit in
arbeitsrechtlichen Verträgen gedrängt wurde. Die durch
den Deutschen Erfinderbund und den Bund technisch-industrieller
Beamte initiierten Gesetzesreformen wurden durch den Beginn des
Ersten Weltkrieges unterbrochen.
Seckelmanns Studien analysiert die Anatomie eines
Gesetzgebungsprozesses, auf den auch Verwaltungstätigkeit und
Rechtssprechung einwirkten. Angesichts der detailreichen,
quellennahen Beschreibungen wünscht man sich zuweilen eine
Zuspitzung der Argumentation. Widersprüchliche Aussagen
hinterlassen beim Leser offene Fragen: So ist von der
Gerichtsfestigkeit der Entscheidungen des Patentamtes die Rede (S.
259), und kurz darauf wird festgehalten, die Patente seien wenig
gerichtsfest gewesen (S. 264). Man wünscht sich dieser ersten
umfassenden Studie zum Patentrecht im deutschen Kaiserreich auch
eine Rezeption außerhalb der Rechtsgeschichte und erhofft sich
weitere Forschung, welche an der Schnittstelle von Wissen, Technik,
Wirtschaft und Recht ansetzt. Hierzu bietet die Arbeit von Margrit
Seckelmann interessante Anregungen: Etwa die aus Sicht einer
Geschichte des Wissens relevante Frage, wie sich Patente auf die
Produktion von Wissen auswirken. Die Frage, wann die Option der
Offenlegung (d. h. der Patentierung) und wann jene der
Geheimniswahrung gewählt wird, verweist auf die Grenzen des
patentrechtlichen Instrumentariums. Auch die sich bereits im 19.
Jahrhundert manifestierende Konzentration von Patenten in den
Händen von Unternehmungen und deren Bewirtschaftung als
Unternehmensressource (teilweise auf Kosten der
Angestellten-Erfinder) wären weitere Untersuchungen wert.
Genauer unter die Lupe nehmen könnte man schließlich auch
die Entwicklung der Patentierungstabus: „Nahrungs-, Genuss-
und Arzneimittel“ und „Erfindungen, deren Verwertung
den Gesetzen oder guten Sitten zuwiderlaufen würde“,
waren 1877 von der Patentierung ausgeschlossen. (Anhang S. 427) An
der Frage der Anstößigkeit von Patenten in den
Lebenswissenschaften entzünden sich heute neue Debatten,
während die Kontroversen im 19. Jahrhundert
ausschließlich um die ökonomische Beurteilung der Patente
gekreist waren.
Anmerkungen:
[1] Zum deutschen Patentrecht bestehen bislang nur punktuelle
Studien: Heggen, Alfred, Erfindungsschutz und Industrialisierung in
Preußen, 1793-1877, Göttingen 1975; Fleischer, Arndt,
Patentgesetzgebung und chemisch-pharmazeutische Industrie im
deutschen Kaiserreich (1871-1918), Stuttgart 1984.
[2] North, Douglass C., Institutionen, institutioneller Wandel und
Wirtschaftsleistung, Tübingen 1992.
[3] Vec, Milos, Recht und Normierung in der Industriellen
Revolution. Neue Strukturen in der Normsetzung in Völkerrecht,
staatlicher Gesetzgebung und gesellschaftlicher Selbstnormierung
(=Studien zur europäischen Rechtsgeschichte; 200. Recht in der
Industriellen Revolution; 1), Frankfurt am Main 2006.

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